Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) sind derzeit staatlich finanziert, da eine WfbM sich nicht gegen die Konkurrenz anderer Unternehmen am Markt behaupten könnte. In einer WfbM arbeiten sowohl Menschen direkt in der Produktion als auch Menschen, die den Produzierenden begleitend und unterstützend zur Seite stehen. Für viele Menschen mit Behinderung ist die Werkstatt ein tagesstrukturierendes Moment, das viele nicht missen möchten. Darüber hinaus fungiert der Ort als sozialer Raum, der jenseits einer reinen Arbeitswelt existiert. Viele Menschen bewahrt dies vor Vereinsamung oder/und bietet ihnen zudem Abwechslung zum gewöhnlichen Heimalltag. Doch – und das ist der entscheidende Punkt bezüglich einer Forderung um den Mindestlohn – handelt es sich letzten Endes um Lohnarbeit, die es entsprechend zu vergüten gilt. Eine kostendeckende Produktion in der WfbM, die sowohl Begleitung tariflich und Produzierende nach Mindestlohn entlohnt, ist nicht möglich. Folglich muss der Staat die Finanzierung im Bestehenden übernehmen. Momentan erhalten die Produzierenden in den meisten Fällen zunächst Grundsicherung und nach einigen Jahren Erwerbsminderungsrente. Die an dieser Stelle absolut gerechtfertigte Forderung nach einem Mindestlohn würde dies jedoch auf den Kopf stellen.
„Nicht mehr Rechenschaft vor Ämtern ablegen, sondern Lohn auf dem Konto!“
Die Forderung nach einem Mindestlohn würde kurzum eine Umschichtung von Geldern bedeuten, die den bürokratischen Weg über die Ämter einspart und stattdessen eine direkte Zahlung an die WfbM gewährleistet, die dann wiederum Mindestlöhne zahlen könnte.
Die entstehende Kostensteigerung bei der Finanzierung des Mindestlohnes ist hierbei ein bekanntes ablehnendes Argument der Arbeitgeber- oder Staatsseite, wie es reflexartig in verwandten Themen rund um den Komplex der Sicherung von Arbeitnehmer:innen Rechte zu hören ist.
Das zweite Hauptgegenargument – oder vielmehr die Sorge – der Kritiker:innen besteht zynischerweise darin, dass mit dem Mindestlohn auch die Arbeitsschutzgesetze bei den Produzierenden greifen würden. Das würde eben jene in eine ganz andere Position versetzen und ihnen zum Beispiel die Möglichkeit geben, sich gewerkschaftlich zu organisieren und/oder auch Betriebsräte zu gründen. Dies würde im übrigen auch dem Anspruch der Eingliederung und der UN-Behindertenrechtskonvention(1) gerecht werden. Wie üblich, scheint die kollektive Organisation für Rechte der Werktätigen nicht im Sinne der staatlichen Verwaltung zu sein, die eben jene Rechte versucht zu beschneiden, wo es nur geht.
Wir unterstützen hiermit ausdrücklich die Forderung nach einem Mindestlohn und das damit einhergehende Recht auf gewerkschaftliche Organisierung.
„Raus aus die Isolation und her mit der Möglichkeit emanzipatorischer Organisation!“
(1) https://de.wikipedia.org/wiki/UN-Behindertenrechtskonvention
YouTube-Kanal von Lukas Krämer:
https://m.youtube.com/channel/UC06OgZ7nG97XxfLmjhEZiAA
„Werkstätten sind das Gegenteil von Inklusion”
https://www.jetzt.de/politik/werkstaetten-fuer-behinderte-menschen-forderung-mindestlohn-lukas-kraemer
Guten Morgen Herr Krämer.
Es kann nicht sein das Mitarbeiter auf einen Streik eingeschworen werden sollen. Mitarbeiter die dieses dann tun riskieren ihr Einkommen und womöglich den Fortbestand in einer Werkstatt arbeiten zu dürfen, denn der Kostenträger kann dann die Leistungen verweigern.
Es ist richtig das an der Lohentwicklung, auf Bundesebene, gearbeitet wird muss, aber bitte mit Argumentation und Diskussion.